Neueste Frage
Wenn ich in den Ruhestand gehe, besteht mein VWL-Vertrag erst seit 4 Jahren. Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen, ohne die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren – ähnlich wie bei ununterbrochener Arbeitslosigkeit von einem Jahr?
Unsere Antwort
Eine Kündigung des Vertrags und Auszahlung der angesparten vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist wäre eine zulagenschädliche Verfügung, da der Eintritt in den Ruhestand nicht analog zur Arbeitslosigkeit behandelt wird. Nach Möglichkeit sollten Sie die ... weiterlesen




